Quo vadis ?


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DENN SIE WISSEN NICHT, WAS SIE TUN ?


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Schergen-Ausflug

...und nach dem Betriebsausflug geht`s wieder ans Morden!

 

In einer

 Abtreibungs-Klinik wird es heute ebenso fröhlich zugehen!

 

Die eigene Nachkommenschaft

 wird niedergemetzelt, und

die Bürger schauen,

ohne spürbaren Widerstand,

einfach zu!

 

Der Mensch ist sich selbst der

größte Feind.

heute

Die Ärzte,

die damals - im Dritten Reich - ,

an Menschen forschten, experimentierten und

sie schließlich umbrachten, nannte man MÖRDER !

Die Ärzte,

die heute, - im Vierten Reich - ,

an ungeborenen Menschen forschen, experimentieren und

sie schließlich umbringen, nennt man Gutmenschen !

 

Die demokratischen Verbrecher unserer Zeit

 

Weltweit hat man sich heute an den "hörlosen Holocaust im Mutterleib" gewöhnt.

Selbst in "demokratischen" Ländern haben die Stärkeren das "Recht", über den Schwächeren zu verfügen und diese zu ermorden.

 

Die Deutschen haben eine besonders raffinierte Gesetzgebung:

(Man hat aus der Vergangenheit "gelernt"!)

 

Die Ermordung eines ungeborenen Kindes,

bis zur 12. Schwangerschaftswoche,

ist zwar rechtswidrig, wird aber nicht bestraft.

 

Die Ermordung eines ungeborenen Kindes,

nach der 12.Schwangerschaftswoche bis zu den Eröffnungswehen,

ist nicht rechtswidrig und wird vom Staat bezahlt,

 wenn durch die Schwangerschaft

 z.B. der Gesundheitszustand der werdenden Mutter

beeinträchtigt werden könnte.

 

Gesetzliche Regelungen

 

Der GENOZID!

Wenn die Schergen der NAZI- Verbrecher-Diktatur

um die heutigen Gesetze wüßten,

Sie würden sich im Grab umdrehen und

den heutigen demokratischen Schergen

zulächeln.

Gesetzliche Regelungen in Europa
 

 

Land

Gründe,
Indikation

Dauer
der Frist

Obligat.
Beratung?

Bedenk-
zeit?

Kosten
tragung

Nach Ablauf
der Frist

Belgien

Notlage
Die "Notla-
genindika-
tion" wird durch die Frau selbst
gestellt

14 Wo. seit letzter Periode

Ja: Durch Arzt. Auf Wunsch von Arzt oder Frau wird Informa-
tionsstelle einge-
schaltet

5 Tage

KK,
teilweise

Med.+eug. Indi-
kation. 2 Ärzte entscheiden

Dänemark

Antrag
der Frau

12 Wo. seit letzter Periode

Nein: Information durch behan-
delnden Arzt

Nein

KK

soz.med., eug.+ jur. Ind. Beratungsstelle entscheidet

Deutsch-land

Antrag
der Frau

14 Wo. seit letzter Periode

Ja: durch Beratungs-
stelle UND Arzt

3 Tage

KK nur bei Bedürf-
tigkeit

soz.-med.Ind. 2. Arzt entscheidet

Frank-
reich

Notlage
Die "Notlagen-
indikation" wird durch Frau gestellt

14 Wo. seit letzter Periode

Ja: durch behandelnden Arzt. Angebot einer weiteren Beratung (für Minderjährige obligatorisch)

1 Woche

KK

Med.+eug.Ind. 2 Ärzte entscheiden

Italien

"Sozial.-
med. Ind.", jedoch Beurteilung durch die FRAU

90 Tage (Beginn der Frist nicht präzisiert)

Ja: durch Beratungs-
stelle ODER behandeln-
den Arzt

7 Tage

KK

med. + eug. Ind. 2. Arzt entscheidet

Nieder-
lande

Notlage
Die "Notlagen-
indikation" wird durch Frau gestellt

24 Wo. seit letzter Periode

Ja: durch behandelnden Arzt

5 Tage (ausg.SA in den ersten 6 Wochen)

KK

.

Norwegen

Antrag
der Frau

12 Wo. (Beginn nicht präzisiert)

Nein:
Information durch behan-
delnden Arzt

Nein

KK

soz.-med.+eug
Ind. 2 Ärzte entscheiden

Öster-reich

Antrag
der Frau

4 Monate ab letzter Periode

Ja: durch behan-
delnden Arzt

Nein

KK nur bei med.Ind.

med.+eug.Ind. Entscheid
durch behan-
delnden Arzt

Portugal

Antrag
der Frau

 10 Wo. seit letzter Periode

Ja: durch einen 2. Arzt anlässlich der Feststellung der Schwan-
gerschaftsdauer

3 Tage

?

med+jur. Ind. bis 12 Wo., danach enge med. und eug. Ind.

Schweden

Antrag
der Frau

18 Wo. seit letzter Periode

Nein.
Der Frau muss
ein Beratungs-
gespräch angeboten werden

Nein

KK

nach der 18. Woche: "beson-
dere Gründe". Sozialkom-
mission entscheidet

Schweiz

Notlage
Die "Notlagen-
indikation" wird durch Frau gestellt

12 Wo. seit letzter Periode

Ja. Durch behandelnden Arzt

Nein

KK

Med. und schwerwiegende
psychosoziale Ind.

Ost-  u. Mittel-
europa, Balkan
(ohne Polen)

Antrag
der Frau

In der Regel 12 Wo seit letzter Periode

In einigen Ländern: Ja

Nein

In der Regel zahlt Frau selbst

soz.-med. und eug. Ind.

Indikationenmodelle (Entscheid wird von Drittpersonen gefällt)

England

sozial-med. +eug. Ind. Entscheid: 2 Ärzte

24 Wo

Nein

Nein

KK, teils auch in Privatkliniken

Lebensgefahr

Finnland

med.,soz.+ eug.Ind.
Entscheid:
2 Ärzte

Bis 16 Wo

Nein

Nein

KK

Nach der 16. Woche nur
noch med.Ind.

Irland

Nur bei Lebensgefahr für die Frau (auch Selbstmord-Gefahr)

-

-

-

-

-

Island

weite soz. und med. Ind.
2 Ärzte od. Soz.arbeiterIn

Für soz. Ind.:
12 Wo

Beratung über Verhütung

Nein

KK

-

 

Polen

sehr enge med. Ind., Vergewal-
tigung, Missbildung des Fötus

Keine (bei Vergewaltigung: 12 Wo)

Nein

Nein

?

-

Spanien

med. Ind. (auch psychische Gesundheit)
2 Ärzte,
liberale Handhabung

Keine (bei Missbildung des Fötus: 22, bei Vergewaltigung: 12 Wo)

Nein

Nein

KK nur in öffentl. Spitälern

-

 

 
 
Abtreibung in Israel

Im Jahr 1977 wurden Abtreibungen von der Knesset legalisiert. Seither sind Abtreibungen in Israel legal und kostenlos, wenn der Embryo ernsthafte geistige oder physische Defekte aufweist, wenn Vergewaltigung oder Inzest zu einer Schwangerschaft geführt haben oder die geistige und physische Gesundheit einer Frau durch die Schwangerschaft Schaden erleiden könnte. Soldatinnen stehen während ihres Militärdienstes zwei kostenlose Abtreibungen zu.
Legal, aber nicht kostenlos sind Schwangerschaftsabbrüche bei Frauen, die minderjährig oder über 40 Jahre alt sind, unverheiratet oder in einer außerehelichen Beziehung schwanger wurden. Auf Druck der religiösen Parteien wurde 1980 die sozioökonomische Klausel gestrichen. Dabei sind oft die orthodox-jüdischen Familien am kinderreichsten und gleichzeitig sozial die schwächsten. Die Einstellung zu Abtreibung hängt in Israel also offensichtlich mit der religiösen Überzeugung zusammen. Eine Abgeordnete der links-liberalen Meretz-Partei machte 2006 den Vorschlag, die Abtreibungskommission ganz abzuschaffen.

Nach israelischem Recht führt der Weg zu einem Schwangerschaftsabbruch über eine Kommission, die aus zwei Fachärzten und einem Sozialarbeiter besteht, von denen mindestens eine Person weiblich sein muss. Die meisten Anträge auf Abtreibung werden genehmigt.

2004 wurden die meisten Anträge von unverheirateten Frauen gestellt (nicht legale Bedingungen 53 Prozent, davon 42 Prozent unverheiratete Frauen). Weitere Abtreibungsgründe waren gesundheitliche Risiken für die Frau (20 Prozent), Defekte beim Embryo (17 Prozent) und das Alter der Mutter (11 Prozent). Laut offizieller Statistik wurden in diesem Jahr in Israel 19.500 legale Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Nur 200 Anträge wurden abgelehnt.

In Privatkliniken werden außerdem illegale Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. Zudem nimmt der Gebrauch von Abtreibungspillen zu. Postinor - "the morning after pill" - wird ohne Rezept und ohne ärztliche Aufsicht verkauft.

Im Jahre 2004 wurden 145.207 Babys in Israel geboren und 20.378 Abtreibungen gemeldet. Somit kommen im Durchschnitt 140,3 Schwangerschaftsabbrüche auf 1.000 Geburten. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Zahl inklusive der nicht gemeldeten Abtreibungen etwa doppelt so hoch ist. Seit Gründung des Staates Israel wurden etwa zwei Millionen Abtreibungen ausgeführt.

Quelle: www.amzi.org

Babycaust in Israel

Israel hat ca. 6.9 Millionen Einwohner und meldet jährlich ca. 40.000 vorgeburtliche Kindermorde.

 

Relation zu Deutschland:

Deutschland hat etwa 82 Mill. Einwohner und meldet jährlich ca.125.000 vorgeburtliche Kindermorde.

 

Um in Deutschland an israelischen Verhältnisse des Babycaust heranzukommen, müßten in Deutschland jährlich ca. 1.487.500 Kinder ermordet werden.

 

 

 

Niemand hat das Recht, einen Menschen zu ermorden!!!

Die Ermordung der schutzlosen Menschen, der noch nicht geborenen Menschen,

gehört weltweit zu den größten, meist demokratischen Verbrechen der Neuzeit!

Die Ermordung der wieder schutzlos gewordenen Menschen, der alten, kranken und behinderten Menschen,

hat in einigen Ländern bereits begonnen.

Abtreibung und Euthanasie

sind Verbrechen!

                                                                                                                              Papst Johannes Paul II

 

In vielen Ländern unserer Erde werden Menschen, welche die

modernen, demokratischen Verbrechen unserer Zeit öffentlich anprangern,

mit Unterstützung des Staates von den Schergen der Neuzeit bedrängt und verfolgt.

 

In einigen Laendern schreiten auch sogenannte "Demokraten" gegen Bürger ein, welche sich einsetzen:

für den

bedingungslosen Schutz des Lebens

für die

Erhaltung christlicher Ordnung und Werte

für den Schutz der Kinder und Familie

    Nicht wenige Christen erhielten bereits hohe Geld- und Gefaengnisstrafen, nur weil sie

in der Öffentlichkeit zu den Verbrechen der heutigen Zeit Stellung bezogen haben.

 

Es ist nicht zu verstehen, daß die Weltgemeinschaft aus der Vergangenheit nichts gelernt hat!

 

WO KEINE MEINUNGSFREIHEIT, DA KEINE DEMOKRATIE!